Schulärztin
Dr. Ruth Leodolter-Stangl
Öffnungszeiten
Mittwoch von 07:00 – 12:30 Uhr
Freitag von 10:30 – 12:00 Uhr
Aufgaben der Schulärztin
Dem Schularzt obliegt die Gesundheitspflege der Schülerinnen und Schüler seiner Schule.
Damit werden alle Bereiche umschrieben, die dienen können, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und/ oder zu verbessern.
Der Schularzt nimmt diese Tätigkeit in gemeinsamer Absprache mit dem Schulleiter und den Lehrerinnen und Lehrern vor und berät sie auch zu Themen im gesamten Bereich der Medizin.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann den Schularzt zu einem vertrauensvollen Gespräch aufsuchen. Der Schularzt unterliegt dabei der absoluten ärztlichen Schweigepflicht.
Die Hauptaufgaben der Schulärztin
- Untersuchungen der Schülerinnen und Schüler bei Eintritt in die Schule und vor der Schulentlassung.
- Durchsicht der Impfpässe und Beratung, Impflücken zu schließen
- Impfaktionen
- Beratung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Fragestellungen wie chronische Erkrankungen, Gewichtsprobleme, Schwierigkeiten im Klassenverband oder zu Hause
- Untersuchung und Beratung und 1. Hilfe- Leistung während der Schularztstunden bei Beschwerden, die z.B. die Teilnahme am Schulsport einschränken, oder bei Erkältungen usw.
- Unterricht über einzelne Themen wie Krankheiten, Impfungen, Entwicklung des Kindes oder Ernährung
Ein paar Gedanken zum Sportunterricht
„Mens sana in corpore sano“, haben die alten Römer gesagt. Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper, oder: Toben macht schlau.
Körperliche Fitness und gesteigertes Denkvermögen bedingen einander. Der Schulsport – Unterricht ist mit ein bis zwei Stunden pro Woche dafür sicher nicht ausreichend (eine Ausnahme bildet die Sportklasse des BORG), er kann lediglich einen Anreiz zu weiterer Sportausübung in der Freizeit bieten.
Der Schularzt bietet deshalb einem Schüler oder einer Schülerin, die z.B. wegen einer Verkühlung oder einer Verstauchung einer Hand in die Schularztstunde kommt, eine differenzierte Teilnahme am Schulsport an, vermeidet aber möglichst eine vollständige Befreiung.
Zusammenfassung
Die schulärztliche Sprechstunde dient der vertrauensvollen Hilfe und Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler.