Die Hausordnung soll ein geregeltes und konfliktfreies Zusammenleben und Arbeiten von Lehrern und Schülern erleichtern. Für unsere Schule gelten folgende Bestimmungen, an die sich alle Beteiligten gewissenhaft zu halten haben.

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1. Das Schulgebäude ist ab 7:00 Uhr geöffnet. Bis 7:45 Uhr halten sich die Schüler in der Aula auf. Um 7:45 Uhr erfolgt der Einlass in die Klassen.

Fahrräder, Mopeds und Autos gehören auf den dafür vorgesehenen Abstellplatz. Der Schulparkplatz steht nur den Lehrern und dem Personal zur Verfügung.

Von den Schülern und Lehrern sind der für die jeweilige Schule vorgesehene Eingang und die nach dem Raum- und Funktionsprogramm festgelegten Flächen zu benutzen.

In der Garderobe sind die Überkleider abzulegen und Straßenschuhe gegen Hausschuhe zu tauschen. Das Betreten der Klassenzimmer ist ausnahmslos für Schüler mit Hausschuhen erlaubt (keine Turnschuhe, keine schwarzen Sohlen!). Die Kontrolle der Hausschuhe erfolgt durch alle Lehrer.

Auf den Spinden in der Garderobe ist nichts abzulegen.

Sonderunterrichtsräume sind nur unter Begleitung des Lehrers zu betreten. Um Diebstählen vorzubeugen, sind Schultaschen und Geldbörsen beim Raumwechsel mitzunehmen. Für Verluste wird von der Schule keine Haftung übernommen.

Das Sitzen auf den Heizkörpern ist verboten.
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2. Unmittelbar mit dem Läuten begeben sich die Schüler in die Klassenräume.
Wenn sich 10 Minuten nach dem Läuten noch kein Lehrer in der Klasse befindet, muss dies vom Klassensprecher oder Klassenordner in der Direktion oder im Konferenzzimmer gemeldet werden.

In jeder Klasse sind pro Woche zwei Klassenordner zu bestellen. Die Klassenordner sorgen für Ordnung in der Klasse und sind auch für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Sie haben auch für die richtige Mülltrennung in den Klassen zu sorgen. Nach der letzten Stunde müssen alle Sessel auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschalten werden.

Stundenplanänderungen sind dem Supplierplan zu entnehmen.

Während des Unterrichtes ist das Essen, Trinken und Kaugummikauen nicht erlaubt

Das Verhalten der Schüler darf die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer nicht gefährden. Sicherheitsgefährdende Mängel, Ereignisse und Zustände sind unverzüglich zu melden.

Finden die Schüler bedingt durch einen Klassenwechsel verschmutzte Klassen vor, so sollen diese nicht betreten werden sondern dem Lehrer gemeldet werden.

Die Gestaltung der Klassenräume erfolgt im Einvernehmen mit der Direktion.

Handys sind während des Unterrichtes auf lautlos zu stellen.

In der unterrichtsfreien Zeit steht die Aula als Aufenthaltsraum zur Verfügung.

In den Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes strengstens verboten.

In den Freistunden darf das Schulgebäude mit Genehmigung der Eltern verlassen werden.
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3. Aufsicht durch Lehrer gibt es 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und in der großen Pause.

Die Pausen dienen den Schülern und Lehrern zur Erholung. Der Klassenwechsel und die Vorbereitung auf die nächste Stunde sind in geordneten Bahnen zu vollziehen. Mutwilliges Lärmen hat zu unterbleiben.

Ist ein Schüler am Unterrichtsbesuch verhindert, muss unverzüglich die Schule verständigt werden. Bleibt ein Schüler länger als eine Woche dem Unterricht fern, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen und trifft auch binnen einer weiteren Woche nach erfolgter schriftlicher Aufforderung keine Rechtfertigung ein, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit c und § 45 Abs. 5 SCHUG).

Als Entschuldigungen sind hauseigene Formulare oder andere in entsprechender Form zu verwenden.

Bekannte Termine sind dem Klassenvorstand vorher mitzuteilen.

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4. Den SchülerInnen ist das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke und anderer Suchtmittel – sowie die Verleitung anderer dazu – aus gesundheitlichen und pädagogischen Gründen im Schulbereich und bei Schulveranstaltungen nicht gestattet.

Ausgenommen sind die SchülerInnen ab der 7. Klasse, denen das Rauchen ausnahmslos am Raucherbalkon gestattet ist.

In der 5 Minuten Pause ist das Rauchen verboten.

Der Raucherbalkon ist in Eigenverantwortung der „Raucher“ sauber zu halten. Im Falle einer Nichteinhaltung kann dieser gesperrt werden.

In den WC´s ist das Rauchen strengstens verboten.

Für die Nichtraucher gibt es den neugestalteten Innenhof, der auch in Eigenverantwortung dieser sauber zu halten ist.
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5. Jegliche Verwendung privater Stromverbraucher ist verboten.

Werbung für schulfremde Zwecke ist im Schulgebäude grundsätzlich verboten. Gewünschte Ausnahmen sind von der Direktion zu genehmigen.

Der Aufenthalt von schulfremden Personen ist nur mit Genehmigung der Direktion erlaubt.

Alle Schulpartner legen großen Wert auf einen höflichen Umgangston unter allen Bediensteten und Schülern der Schule.

Die Hausordnung soll von Eltern, Schülern und Lehrern durch ihre Unterschrift zur Kenntnis genommen werden.