Öffnungszeiten

Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
7.45 – 8.00
Pratl
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Zahrl
1. Std.
Zahrl
2. Std.
3. Std.
Pratl
Große Pause
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Zahrl
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4. Std.
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5. Std.
Pratl
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6. Std.
Mittagspause
9. Std.
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Bibliotheksordnung

  1. Die Bibliotheksordnung ist Teil der Hausordnung.
  2. Die Zentrale Schulbibliothek Güssing ist sowohl eine Freihand- (d.h. alle Bücher können in den Bibliotheksräumen benützt werden) als auch eine Leihbibliothek.
  3. Die Öffnungs- und Verleihzeiten sind in den Anschlägen in den Klassen und in der Bibliothek zu entnehmen.
  4. Benützte Bücher sind unbedingt verlässlich wieder auf jene Plätze zurückzustellen, von denen sie genommen worden sind.
  5. Wichtige Hinweise für alle Entlehner
    1. Entlehnungen sind kostenlos und nur zu den Verleihzeiten möglich.
    2. Jeder Schüler kann bis zu vier Bücher für eine Frist von 3 Wochen entlehnen.
    3. Eine Verlängerung innerhalb dieses Zeitraumes ist nur unter Vorweis des Buches möglich.
    4. Wird das Buch nach Ablauf der Entlehnfrist zurückgegeben, so ist eine Mahngebühr von O,7 Euro pro Buch und Woche zu entrichten; Ferien und Feiertage werden nicht mitgezählt.
    5. Die Weitergabe entlehnter Bücher an Dritte ist nicht gestattet.
    6. Vor Schulschluss oder Schul austritt während des Jahres sind sämtliche entlehnte Bücher zurückzugeben.
    7. Nachschlagewerke gehören zum Präsenzbestand und sind nicht entlehnbar, können aber zum Kopierer mitgenommen werden.
  6. Vervielfältigungen aus Büchern sind von der Bibliothek her gestattet, jedoch haftet der Benützer für alle Folgen, die sich aus Übertretungen der gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
  7. Der Zeitwert verloren gegangener oder beschädigter Bücher ist nach Absprache mit dem Bibliothekar zu ersetzen. Eintragungen und Unterstreichungen in entlehnten Büchern sind völlig untersagt und gelten als Schäden, die ersetzt werden müssen.
  8. Die Bibliothek ist in erster Linie ein Leseraum. Deshalb muss auf eine geeignete Arbeitsatmosphäre (Vermeidung von unnötigem Lärm und allen Störungen) geachtet werden.
  9. Schultaschen, Mäntel, aber auch Speisen und Getränke sind außerhalb der Bibliothek zu deponieren.
  10. Die Arbeitsplätze sind so zu verlassen, wie sie angetroffen worden sind.
  11. Jeder Bibliotheksbenutzer unterwirft sich mit der. Inanspruchnahme der Bibliothek dieser Ordnung.